Der Anlageausschuss ist ein unabhängiges Gremium, dem Vertreterinnen und Vertreter von Umwelt-, Menschenrechts- und Verbraucherschutzorganisationen sowie Expertinnen und Experten für umwelt- und sozialverträgliches Wirtschaften angehören.
Der Anlageausschuss definiert und interpretiert die Anlagekriterien vor dem Hintergrund aktueller fachwissenschaftlicher Erkenntnisse und gesellschaftspolitischer Entwicklungen. Falls notwendig, gibt er Hinweise zur Überarbeitung der Kriterien, die verbindlich im Verkaufsprospekt festgeschrieben sind.