Der getrennte Investmentprozess der ÖKOWORLD

Als einziges Investment-Unternehmen legt ÖKOWORLD ausschließlich Fonds auf, deren Investitionsziele vorher auf Ethik, Sozialverträglichkeit, Ökologie und Nachhaltigkeit geprüft wurden.

Um dies zu gewährleisten, erfordert unser Investmentprozess eine strikte Trennung des Nachhaltigkeits-Research vom Fondsmanagement.

Unser Portfoliomanagement darf demnach ausschließlich in Unternehmen investieren, die nach Überprüfung der erforderlichen ökologischen, ethischen und sozialen Kriterien durch den Nachhaltigkeits-Research in das Anlageuniversum aufgenommen wurden. Diese Sustainability-Research-Abteilung ist örtlich, räumlich und personell vollständig vom Fondsmanagement getrennt. Dadurch wird u. a. sichergestellt, dass es zu keinen Interessenskonflikten zwischen finanziellen und nachhaltigkeitsrelevanten Aspekten kommt.

Die Auswahl von Unternehmen in unser Anlageuniversum erfolgt gemäß folgender Schritte:

Schritt 1. Screening der weltweiten Finanzmärkte

Am Anfang des Investmentprozesses steht das Fondsmanagement. Dieses screent kontinuierlich die Aktienmärkte, hält Ausschau nach Unternehmen, die gegebenenfalls zu unseren Fonds passen könnten und schlägt diese dann dem Sustainability Research vor.
 

Schritt 2. Prüfung der Nachhaltigkeit – der Sustainability Research

Ob vorgeschlagene Titel überhaupt ins Anlageuniversum aufgenommen werden entscheidet das hausinterne Sustainability-Research-Team gemäß strenger Ausschluss- und Positivkriterien. Für den ÖKOWORLD ÖKOVISION CLASSIC Fonds beurteilt dies zusätzlich ein zwölfköpfiger Anlageausschuss. Bei den Themenfonds ÖKOWORLD KLIMA und ÖKOWORLD WATER FOR LIFE wird das Team durch einen externen wissenschaftlichen Beirat unterstützt. Zu den Expertinnen und Experten der Gremien zählen Vertreterinnen und Vertreter von Umwelt-, Menschenrechts- und Verbraucherschutzorganisationen sowie für umwelt- und sozialverträgliche Ökonomie.

Ausschluss- und Positivkriterien

ÖKOWORLD hat Ausschlusskriterien festgelegt, die dazu führen, dass Unternehmen und Wirtschaftszweige, die aus unserer Sicht wesentliche nachteilige Auswirkungen auf eine nachhaltige Entwicklung haben, von vornherein keine Aufnahme in die Anlageuniversen unserer Teilfonds finden oder nach einer Detailanalyse ausgeschlossen werden. Jedes Kriterium kann zu einem Ausschluss oder einer Nicht-Aufnahme in das Anlageuniversum führen. Zusätzlich müssen Unternehmen zur Erfüllung eines ökologischen oder sozialen Ziels beitragen.

Nein

Die folgenden Wirtschaftszweige und -tätigkeiten halten wir für diejenigen mit den wichtigsten nachteiligen Nachhaltigkeitsauswirkungen. Daher sind Unternehmen, die in den folgenden Bereichen tätig sind, aus unseren Anlageuniversen ausgeschlossen:

  • Erzeugung von Atomenergie oder Atomtechnik inklusive Anlagen, Vorprodukte oder spezifische Dienstleistungen
  • Gewinnung und Förderung von fossiler Energie
  • Herstellung von halogenen oder halogenierten organischen Substanzen
  • Erzeugung von gentechnisch veränderten Organismen für die Verwendung in offenen Systemen
  • Entwicklung und Herstellung von Kriegswaffen, Rüstung, Militärtechnologien inklusive Anlagen, Vorprodukte oder spezifische Dienstleistungen
  • Entwicklung und Herstellung gesundheitsschädlicher Produkte, wie bspw. Tabak
  • Raubbau an natürlichen Ressourcen

Weitere Ausschlusskriterien sind:

  • systematische Verstöße gegen Menschenrechte
  • systematische Verstöße gegen die Kernarbeitsnormen der International Labor Organization (ILO), z.B. Kinder- und Zwangsarbeit und gegen die Prinzipien des UN Global Compact

Ja

Unternehmen, die zur Erfüllung eines ökologischen oder sozialen Ziels beitragen, sind Unternehmen, die mindestens einen der folgenden Punkte erfüllen

  • umwelt- oder sozialverträgliche Technologien und Verfahren entwickeln, vertreiben oder verwenden;
  • Dienstleistungen anbieten, die eine nachhaltige Entwicklung, insbesondere Umwelt- und sozialverträgliches Wirtschaften fördern; insbesondere, wenn sie über die jeweiligen Standards der Branche, der Region oder des Landes hinausgehen;
  • regenerative Energien gewinnen, einsetzen oder damit handeln oder mit ihren Produkten, Verfahren oder Dienstleistungen zur Reduktion des Energieverbrauchs oder zur Erhöhung der Energieeffizienz oder zu einer geringeren Energieintensität beitragen;
  • Leistungen zur Verringerung des Verbrauchs nicht erneuerbarer, natürlicher Ressourcen oder zur Substitution nicht-erneuerbarer durch erneuerbare Ressourcen erbringen;
  • Sozial-, Umwelt- oder Nachhaltigkeitsmanagementsysteme anwenden;
  • Umwelt- oder sozialverträgliche Produkte und Leistungen anbieten bzw. erbringen, die dem allgemeinen Wohle dienen und in besonderer Nachhaltigkeits-Qualität (z.B. Haltbarkeit, Reparier-/Recyclingfähigkeit) angeboten werden;
  • Dienstleistungen oder Produkte anbieten, die einen Beitrag zur Bildung, medizinischen und gesundheitlichen Versorgung, zur Sicherheit von Menschen oder zur finanziellen Vorsorge leisten;
  • besonders demokratische Unternehmensstrukturen, humane, soziale oder emanzipatorische Arbeitsbedingungen schaffen oder gezielt zum Abbau von Diskriminierung und Korruption beitragen;
  • sich für Transparenz und Offenlegung einsetzen und in diesem Sinne handeln, bspw. indem umfassende Nachhaltigkeitsberichte und Kennzahlen veröffentlicht werden.

Die Unternehmen, die durch Sustainability Research bzw. den Anlageausschuss geprüft wurden, werden dem Pool der möglichen Investitionsziele, dem Anlageuniversum, hinzugefügt. In regelmäßigen Abständen werden die Unternehmen erneut kontrolliert. Die Entscheidungen des Sustainability Researchs bzw. des Anlageausschusses sind für das ÖKOWORLD-Portfoliomanagement bindend.
 

3. Fundamentalanalyse und Stockpicking – das Fondsmanagement

In letzten Schritt des Investmentprozesses betreibt das Fondsmanagement Fundamentalanalysen sowie ein gezieltes Stockpicking. Hierbei werden ausschließlich die Titel, die für das Anlageuniversum zugelassen wurden, berücksichtigt.