Nachhaltigkeitsbezogene Offenlegungen

Die Berücksichtigung von ökologischen, ethischen und sozialen Kriterien bei allen Investitionsentscheidungen gehört bereits seit der Unternehmensgründung im Jahr 1995 zum Selbstverständnis der ÖKOWORLD. Daher ist die Einbeziehung von Nachhaltigkeitsrisiken sowie die Berücksichtigung aller wesentlichen nachhaltigkeitsbezogenen Auswirkungen bei allen Investitionsentscheidungen seit Auflage der jeweiligen Fonds ein selbstverständlicher Bestandteil der Investmentprozesse und gilt konsequent für alle Investitionen, welche die von der ÖKOWORLD verwalteten Fonds tätigen.

Die ÖKOWORLD Lux S.A. berücksichtigt bei der Unternehmensanalyse und – selektion von Unternehmen für die Anlageuniversen der jeweiligen Teilfonds grundsätzlich eine Vielzahl von Nachhaltigkeitsfaktoren und -indikatoren. Die Berücksichtigung von nachteiligen Nachhaltigkeitsfaktoren (Principle Adverse Impacts - kurz „PAI“) wird für jeden Teilfonds durchgeführt und in den jeweiligen Anhängen der Teilfonds weiter beschrieben.

Keine Berücksichtigung nachteiliger Auswirkungen der Investitionsentscheidungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren

Auf Ebene der Verwaltungsgesellschaft ist ÖKOWORLD Lux S.A. nicht verpflichtet die nachteiligen Nachhaltigkeitsfaktoren zu verwenden oder zu veröffentlichen. Auf Grund der lückenhaften Datenlage zur Erhebung der PAI hat ÖKOWORLD Lux S.A. entschieden, die nachteiligen Nachhaltigkeitsfaktoren auf Ebene der Verwaltungsgesellschaft nicht zu berücksichtigen. Sie behält sich vor, zukünftig auch auf Rechtsträgerebene diese Kennzahlen zu verwenden und zu veröffentlichen.

Downloads

Die folgenden Dokumente enthalten die für die ÖKOWORLD Lux S.A. erforderlichen Informationen gemäß der Verordnung (EU) 2019/2088 des Europäischen Parlamentes und des Rates vom 27. November 2019 über nachhaltigkeitsbezogene Offenlegungspflichten im Finanzdienstleistungssektor (Offenlegungsverordnung).

Strategie zur Einbeziehung von Nachhaltigkeitsrisiken

Statement zu nachteiligen Nachhaltigkeitsauswirkungen