Rechtliche Hinweise
Grundsätze „zur bestmöglichen Ausführung“ der ÖKOWORLD LUX S.A.
Die ÖKOWORLD LUX S.A. (nachfolgend „ÖKOWORLD“) verpflichtet sich, bei der Ausübung ihrer Tätigkeit im ausschließlichen Interesse der Anlegerinnen und Anleger und der Integrität des Marktes zu handeln. Die nachfolgenden Grundsätze enthalten die gesetzlichen Vorgaben. Dabei wird erläutert, nach welchen Ausführungsgrundsätzen die ÖKOWORLD in ihren Handelsgeschäften Entscheidungen trifft, um die bestmögliche Ausführung gewährleisten zu können.
Vergütungspolitik
Die Verwaltungsgesellschaft hat im Einklang mit dem Gesetz von 2010, insbesondere unter Berücksichtigung der in Artikel 111ter des Gesetzes von 2010 festgelegten Grundsätze, eine Vergütungspolitik aufgestellt, die mit einem soliden und wirksamen Risikomanagement vereinbar und diesem förderlich sind.