Beschwerdemanagement

Wir bei ÖKOWORLD engagieren uns täglich dafür, Ihr Investment so nachhaltig und profitabel wie möglich zu gestalten. Für Ihr Vertrauen möchten wir uns an dieser Stelle nochmals ganz herzlich bedanken. Sollten Sie Fragen oder Anregungen haben, können Sie sich jederzeit gerne an die Vertriebsstelle ÖKOWORLD AG in Hilden wenden.

Beschwerden müssen schriftlich eingereicht werden. Unsere interne Bearbeitungsstelle trägt für die zeit- und kundengerechte Beantwortung Sorge. Bitte wenden Sie sich hierfür per E-Mail, Fax oder auf dem Postweg an:

ÖKOWORLD Lux S.A.
Beschwerdemanagement
c/o ÖKOWORLD AG
Itterpark 1
D-40724 Hilden

Fax: +49 (0) 2103 929 231

E-Mail: beschwerdemanagement[at]oekoworld.com

Ein Bestätigungsschreiben über den Erhalt der Beschwerde wird unverzüglich durch die Beschwerdemanagerin versendet. Grundsätzlich werden Beschwerden innerhalb von 10 Geschäftstagen geklärt und Ihnen eine schriftliche Antwort übermittelt. Sollte die Beantwortung jedoch länger als zwei Wochen dauern, informieren wir Sie über den Bearbeitungsstand.

Um Ihre Beschwerde zügig und sachgerecht behandeln zu können, bitten wir Sie schon bei Beschwerdestellung um Angabe folgender Informationen:

  • Ihre genaue Identität und Kontaktdaten (Name, Anschrift, Telefonnummer, E-Mail) sowie bei Abweichung die des Geschädigten

  • Grund der Beschwerde

  • Genaue Angaben (inkl. eventuell verfügbarer Unterlagen) über den Sachverhalt

  • Bezifferung eines eventuell entstandenen Schadens

  • Ihre Erwartungshaltung zur Lösung des Konflikts

Sollte die Bearbeitung Ihrer Beschwerde nicht innerhalb der o.g. Zeit erfolgen oder Sie mit der Bearbeitung oder dem erzielten Ergebnis unzufrieden sein, wenden Sie sich bitte an die von der Geschäftsleitung der ÖkoWorld Lux S.A. ernannte Beschwerdemanagerin Frau Petra Ernhardt (Beschwerdemanagement@oekoworld.com).

Sollte es zu keiner einvernehmlichen Beilegung Ihrer Beschwerde kommen oder Sie nach einem Zeitraum von einem Monat nach Einsenden der Beschwerde an uns keine akzeptable Stellungnahme oder keine Eingangsbestätigung erhalten haben, können Sie von der Möglichkeit eines außergerichtlichen Streitbeilegungsverfahrens vor der zuständigen Luxemburger Aufsichtsbehörde CSSF (Commission de Surveillance du Secteur Financier) Gebrauch machen. Die Voraussetzungen und verschiedenen Möglichkeiten zur Antragstellung finden Sie in den folgen PDF–Dokumenten:

CSSF Verordnung Nr. 16-07 über die außergerichtliche Beilegung von Beschwerden

CSSF-FAQ

CSSF Antragsformular