ÖKOWORLD WATER FOR LIFE

Nachhaltigkeitsbezogene Offenlegungen

Die Berücksichtigung von ökologischen, ethischen und sozialen Kriterien bei allen Investitionsentscheidungen gehört bereits seit der Unternehmensgründung im Jahr 1995 zum Selbstverständnis der ÖKOWORLD. Daher ist die Einbeziehung von Nachhaltigkeitsrisiken sowie die Berücksichtigung aller wesentlichen nachhaltigkeitsbezogenen Auswirkungen bei allen Investitionsentscheidungen seit Auflage der jeweiligen Fonds ein selbstverständlicher Bestandteil der Investmentprozesse und gilt konsequent für alle Investitionen, welche die von der ÖKOWORLD verwalteten Fonds tätigen.

Die folgenden Dokumente enthalten die für die ÖKOWORLD Lux S.A. erforderlichen Informationen gemäß der Verordnung (EU) 2019/2088 des Europäischen Parlamentes und des Rates vom 27. November 2019 über nachhaltigkeitsbezogene Offenlegungspflichten im Finanzdienstleistungssektor (Offenlegungsverordnung).

Strategie zur Einbeziehung von Nachhaltigkeitsrisiken

Statement zu nachteiligen Nachhaltigkeitsauswirkungen

Artikel 10 (SFDR) Offenlegung für Artikel 9 Finanzprodukte

Annex regelmäßige Informationen Artikel 9